{"id":89,"date":"2010-11-23T10:44:47","date_gmt":"2010-11-23T09:44:47","guid":{"rendered":"http:\/\/evs-bl.de\/wordpress\/wohnheimordnung\/"},"modified":"2026-03-18T11:31:04","modified_gmt":"2026-03-18T10:31:04","slug":"wohnheimordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/evs-bl.de\/?page_id=89","title":{"rendered":"Wohnheimordnung"},"content":{"rendered":"<p>Wohnheimordnung<br \/>Des Wohnheimes \u201eBethlehemstift\u201c der Evangelischen Schule f\u00fcr Sozialwesen \u201eLuise H\u00f6pfner\u201c<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>1. Aufnahmebedingungen<\/p>\n<p>1.1. Die Evangelische Schule f\u00fcr Sozialwesen verf\u00fcgt \u00fcber 48 Wohnheimpl\u00e4tze f\u00fcr Berufsfach- und Fachsch\u00fclerInnen. Die Aufnahme erfolgt in der Reihenfolge der Antragseing\u00e4nge f\u00fcr einen Wohnheimplatz. H\u00e4rtef\u00e4lle k\u00f6nnen bevorzugt werden, die Entscheidung trifft die Schul- bzw. die Wohnheimleitung.<\/p>\n<p>1.2. F\u00fcr jeden Wohnheimplatz wird ein Vertrag zwischen dem\/der jeweiligen Sch\u00fcler\/in bzw. dessen\/deren Erziehungsberechtigten und der Evangelischen Schule f\u00fcr Sozialwesen geschlossen. Das genaue Wohnungsanschrift, die monatliche Miete sowie die Dauer des Mietverh\u00e4ltnisses sind in dem Vertrag festgelegt.<\/p>\n<p><br \/>2. Ordnung des Zusammenlebens<\/p>\n<p>2.1. Das Wohnheim dient der Unterbringung von Sch\u00fclern und Sch\u00fclerinnen w\u00e4hrend der in Sachsen \u00fcblichen Schulzeiten. In den Ferien ist das Wohnheim geschlossen. *)<\/p>\n<p>2.2. Eine Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Bewohnerinnen und Bewohner durch eine p\u00e4dagogische Mitarbeiterin findet stundenweise statt. Ein Bereitschaftsdienst w\u00e4hrend der Schulzeiten wird gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>2.3. Jede Bewohnerin\/jeder Bewohner erh\u00e4lt einen Haus- und Wohnungsschl\u00fcssel und hat damit die M\u00f6glichkeit das Wohnheim zu jeder Zeit zu verlassen und zu betreten. Bei minderj\u00e4hrigen Bewohnerinnen und Bewohnern ist eine Abwesenheit nach 22.00 Uhr nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten m\u00f6glich.<\/p>\n<p>2.4. Besucher k\u00f6nnen in den Wohnungen empfangen werden. Dabei sollte R\u00fccksicht auf die Mitbewohner\/innen genommen werden. Besucher haben die Wohnungen bis 22.00 Uhr zu verlassen. Ausnahmen sind mit der Wohnheimleitung abzusprechen.<\/p>\n<p>2.5. Mit R\u00fccksicht auf andere Wohnungs- und Hausbewohner, ist die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr unbedingt als Ruhezeit einzuhalten.<\/p>\n<p>2.6. Fernseher, Radios und Medienplayer etc. sind auf Zimmerlautst\u00e4rke einzustellen. Beim Musizieren ist auf die anderen Hausbewohner R\u00fccksicht zu nehmen. Das Musizieren w\u00e4hrend der Ruhezeit ist zu unterlassen.<\/p>\n<p>2.7. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner ist selbst f\u00fcr die Einhaltung der Meldevorschriften nach dem s\u00e4chsischen Meldegesetz (S\u00e4chsMG) verantwortlich.<\/p>\n<p>2.8. Gegenseitige R\u00fccksichtnahme sowie Achtung und Toleranz sind oberstes Gebot.<br \/>Konflikte werden Gewaltfrei und im Dialog auch mit der Wohnheimleitung gekl\u00e4rt.<\/p>\n<p>3. Ordnung und Sicherheit<\/p>\n<p>3.1. Das Wohnheim gliedert sich in zw\u00f6lf 3-raum-Wohnungen. Die Bewohnerinnen und Bewohnern sind verpflichtet, die jeweiligen Zimmer und die dazugeh\u00f6rigen Gemeinschaftsr\u00e4ume regelm\u00e4\u00dfig zu reinigen. Zus\u00e4tzlich werden die Bewohnerinnen und Bewohner zur Durchf\u00fchrung der Hausordnung verpflichtet. Die Hausordnung ist alle 3 Wochen im Wechsel mit den auf der gleichen Etage Wohnenden zu erledigen. Sie beinhaltet das Kehren und Wischen der Treppen und Podeste sowie die Reinigung der Treppengel\u00e4nder.<\/p>\n<p>3.2. Die Bewohnerinnen und Bewohner verpflichten sich, die R\u00e4ume sowie die Ausstattung des Wohnheims schonend und pfleglich zu behandeln<\/p>\n<p>3.3. Vor l\u00e4ngerer Abwesenheit (Ferien, Praktikum) sind alle R\u00e4ume in sauberem Zustand zu hinterlassen.<\/p>\n<p>3.4. F\u00fcr Sch\u00e4den, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung entstehen, haften die Verursacher. Alle Sch\u00e4den sind umgehend der Wohnheimleitung zu melden.<\/p>\n<p>3.5. Ver\u00e4nderungen der Zimmergestaltung, z. B. das Verr\u00fccken von M\u00f6beln ist vor Ausf\u00fchrung mit dem Wohnheimleiter abzusprechen.<br \/>M\u00f6bel und T\u00fcren d\u00fcrfen nicht beklebt oder beschriftet werden.<\/p>\n<p>3.6. In den R\u00e4umen des Wohnheims besteht Rauch- und Alkoholverbot. Der Besitz und\/oder der Konsum von Drogen ist untersagt.<\/p>\n<p>3.7. An Belehrungen \u00fcber Ordnung und Sicherheit oder \u00fcber Ver\u00e4nderungen der Wohnheimordnung durch die Wohnheim &#8211; oder Schulleitung ist teilzunehmen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Bad Lausick, April 2025 Jonas Gro\u00dfe (Wohnheimleiter)<\/p>\n<p><br \/>*) die aktuellen Schlie\u00dfzeiten befinden sich als Anhang zum Wohnheimvertrag\u00a0<\/p>\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>WohnheimordnungDes Wohnheimes \u201eBethlehemstift\u201c der Evangelischen Schule f\u00fcr Sozialwesen \u201eLuise H\u00f6pfner\u201c \u00a0 1. Aufnahmebedingungen 1.1. Die Evangelische Schule f\u00fcr Sozialwesen verf\u00fcgt \u00fcber 48 Wohnheimpl\u00e4tze f\u00fcr Berufsfach- und Fachsch\u00fclerInnen. Die Aufnahme erfolgt in der Reihenfolge der Antragseing\u00e4nge f\u00fcr einen Wohnheimplatz. 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